Reiseversicherungen im Überblick

Erstellt von Herwig am 29. August 2011 und abgelegt unter Urlaub | Keine Kommentare »

Reiseversicherungen sind eine sinnvolle Vorsorge für den Urlaub. Zu den bekanntesten Versicherungsarten gehören die Auslandskrankenversicherung, die Reiserücktrittsversicherung und die Reisegepäckversicherung.

Reiseversicherungen schützen vor den finanziellen Folgen eines Versicherungsfalls, der vor oder während einer Reise auftreten kann.

Die Auslandskrankenversicherung

Diese Versicherung ist ein Muss für alle gesetzlich Versicherten, denn die übliche gesetzliche Krankenversicherung kommt entweder gar nicht für Krankenkosten im Ausland auf oder nur bis zur Höhe der vergleichbaren Regelleistungen in Deutschland. Im Ausland werden Reisende von Ärzten oder Krankenhäusern in der Regel wie Privatpatienten behandelt und müssen für die höheren Kosten selbst aufkommen, wenn keine eigene Absicherung für die Auslandsreise abgeschlossen wurde. Die Kostenübernahme findet statt bei akut aufgetretenen Krankheiten sowie bei Unfällen, unter anderem für die ambulante oder stationäre Behandlung, für Hilfsmittel und für Medikamente. Eine weitere wichtige Leistung im Umfang einer Auslandskrankenversicherung ist die Kostenübername für einen medizinischen Rücktransport aus dem Ausland. Gerade für diesen Versicherungsfall kommen die gesetzlichen Kassen nicht auf und die Kosten können schnell mehrere tausend Euro betragen.

Tipp: Krankenversicherungen fürs Ausland sollten eine hohe bzw. unbegrenzte Versicherungssumme enthalten und sollten immer vor einer Auslandsreise abgeschlossen werden. Der Abschluss kann für eine Einzelperson oder für die gesamte Familie erfolgen – für eine Einzelreise oder als Jahrespolice für mehrere Urlaubsfahrten ins Ausland.

Die Reiserücktrittsversicherung

Wenn eine gebuchte Reise nicht angetreten werden kann, sind in der Regel Stornokosten zu bezahlen. Je kürzer der Rücktritt vor Reiseantritt erfolgt, desto höher sind die Kosten der Stornierung. Eine Reiserücktrittsversicherung übernimmt diese anfallenden Kosten oder auch eventuell auftretende Umbuchungskosten. Als Gründe für eine Stornierung werden beispielsweise anerkannt eine plötzlich eingetretene schwere Erkrankung, ein schwerer Unfall oder der Tod des Versicherten. Auch Kurzarbeit, der Verlust des Jobs oder Eigentumsschäden sind Gründe, bei denen eine Reiserücktrittsversicherung für Stornokosten eintritt.

Tipp: Die Stornoversicherung wird in der Regel in Höhe des Reisepreises abgeschlossen. Inhaber von Kreditkarten können bei bestimmten Karten (Gold- oder Platinkarten) auf eine separate Reiserücktrittsversicherung verzichten, wenn die Police Bestandteil der Kreditkarte ist.

Die Reisegepäckversicherung

Wenn das Gepäck gestohlen wurde oder zum Beispiel bei einem Feuer beschädigt ist, muss meist noch auf der Reise Ersatz beschafft werden. Die Kosten dafür übernimmt eine Reisegepäckversicherung in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme. Diese Summe sollte für eine Familienreise entsprechend größer gewählt werden.

Tipp: Es gibt immer mehr günstige oder kostenlose Kreditkarten mit Reisegepäckversicherung. Hier lohnt sich ein Vergleich der Angebote, denn so kann man unter Umständen eine separate Versicherung sparen.

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